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   BGH, 06.07.1984 - 3 StR 239/84   

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https://dejure.org/1984,11965
BGH, 06.07.1984 - 3 StR 239/84 (https://dejure.org/1984,11965)
BGH, Entscheidung vom 06.07.1984 - 3 StR 239/84 (https://dejure.org/1984,11965)
BGH, Entscheidung vom 06. Juli 1984 - 3 StR 239/84 (https://dejure.org/1984,11965)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen eines Fortsetzungszusammenhanges beim Schutz höchstpersönlicher Rechtsgüter - Anforderungen an die gerichtliche Feststellungen bei aus einer großen Zahl von Einzelakten bestehenden fortgesetzten Handlungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.02.1983 - 3 StR 503/82

    Auslegung einer Rechtsmittelerklärung - Vorraussetzungen für die Annahme eines

    Auszug aus BGH, 06.07.1984 - 3 StR 239/84
    In der Regel muß der Tatrichter aber mitteilen, von welcher festgestellten Mindestzahl der Einzelakte er im Urteil ausgegangen ist (BGH GA 1959, 371; BGH, Beschluß vom 9. Februar 1983 - 3 StR 503/82).

    Dies ist nur dann ausnahmsweise entbehrlich, wenn sich dem Urteil der Mindestschuldumfang auch ohne eine solche Zahlenangabe entnehmen läßt oder wenn die Tatzeit aufgrund genauer Angaben über Beginn und Ende unmißverständlich eingegrenzt ist, so daß Zweifel über die Rechtskraftwirkung des Urteils nicht auftreten können, und es ferner ausgeschlossen ist, daß eine genaue Feststellung der Zahl der Einzelakte das Strafmaß beeinflußt hätte (BGH, Beschlüsse vom 27. März 1981 - 3 StR 107/81 - und vom 9. Februar 1983 - 3 StR 503/82).

  • BGH, 09.04.1954 - 2 StR 74/54
    Auszug aus BGH, 06.07.1984 - 3 StR 239/84
    Diese können zwar in Tateinheit zueinander stehen, wenn sie in einem Teilakt zusammentreffen (BGHSt 6, 81 [BGH 09.04.1954 - 2 StR 74/54]; BGH, Beschlüsse vom 8. Juli 1982 - 4 StR 342/82 - und vom 4. Oktober 1983 - 4 StR 557/83).
  • BGH, 08.07.1982 - 4 StR 342/82

    Verhältnis einer natürlichen Handlungseinheit und Tatmehrheit - Rechtliche

    Auszug aus BGH, 06.07.1984 - 3 StR 239/84
    Diese können zwar in Tateinheit zueinander stehen, wenn sie in einem Teilakt zusammentreffen (BGHSt 6, 81 [BGH 09.04.1954 - 2 StR 74/54]; BGH, Beschlüsse vom 8. Juli 1982 - 4 StR 342/82 - und vom 4. Oktober 1983 - 4 StR 557/83).
  • BGH, 04.10.1983 - 4 StR 557/83

    Abgrenzung zwischen Tateinheit und Tatmehrheit in Bezug auf Missbrauchsfälle an

    Auszug aus BGH, 06.07.1984 - 3 StR 239/84
    Diese können zwar in Tateinheit zueinander stehen, wenn sie in einem Teilakt zusammentreffen (BGHSt 6, 81 [BGH 09.04.1954 - 2 StR 74/54]; BGH, Beschlüsse vom 8. Juli 1982 - 4 StR 342/82 - und vom 4. Oktober 1983 - 4 StR 557/83).
  • BGH, 27.03.1981 - 3 StR 107/81

    Erforderlichkeit der Angabe der Mindestzahl der Teilakte bei der Feststellung

    Auszug aus BGH, 06.07.1984 - 3 StR 239/84
    Dies ist nur dann ausnahmsweise entbehrlich, wenn sich dem Urteil der Mindestschuldumfang auch ohne eine solche Zahlenangabe entnehmen läßt oder wenn die Tatzeit aufgrund genauer Angaben über Beginn und Ende unmißverständlich eingegrenzt ist, so daß Zweifel über die Rechtskraftwirkung des Urteils nicht auftreten können, und es ferner ausgeschlossen ist, daß eine genaue Feststellung der Zahl der Einzelakte das Strafmaß beeinflußt hätte (BGH, Beschlüsse vom 27. März 1981 - 3 StR 107/81 - und vom 9. Februar 1983 - 3 StR 503/82).
  • BGH, 21.09.1984 - 3 StR 399/84

    Sexueller Missbrauch von Kindern - Revision wegen Vorliegen von Tateinheit

    Deshalb stehen die drei Gesetzesverletzungen in Tateinheit - und nicht in Tatmehrheit, wie das Landgericht meint - zueinander (ständige Rechtsprechung, zuletzt BGH, Beschluß vom 6. Juli 1984 - 3 StR 239/84).
  • BGH, 28.11.1984 - 2 StR 301/84

    Strafbarkeit wegen homosexueller Handlungen in sechs Fällen, darunter in vier

    Dabei ist jedoch nicht berücksichtigt worden, daß die fortgesetzten Handlungen zum Nachteil der Kinder Jürgen St., Peter W. und Rudi H. in einem Teilakt zusammentrafen, weil der Angeklagte bei einem der Vorfälle alle drei Kinder in die sexuellen Handlungen einbezog (UA S. 16 f); dies verbindet die diese Kinder betreffenden drei fortgesetzten Taten insgesamt zu einer einzigen Tat (ständige Rechtsprechung, BGHSt 6, 81 [BGH 09.04.1954 - 2 StR 74/54]; BGH, Beschlüsse vom 8. Juli 1982 - 4 StR 342/82, 4. Oktober 1983 - 4 StR 557/83 und 6. Juli 1984 - 3 StR 239/84).
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